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LAFP NRW
Wir brauchen Dich zur Gestaltung einer modernen Polizei!
Du möchtest rechtliche Themenfelder mit IT-Kenntnissen verknüpfen? Dann bis Du hier genau richtig!
LAFP NRW

Um digitale Prozesse fachgemäß umzusetzen, benötigt die Polizei NRW Personal mit IT-Kompetenzen, das die Verwaltung mit ihren vielfältigen Aufgabenbereichen, Prozessen, rechtlichen Grundlagen und Fachanwendungen kennt und zugleich die Fähigkeit besitzt, dieses Wissen digital abzubilden und die Verwaltung 4.0 zu gestalten. Indem sie mit ihrer Fachkompetenz Digitalisierungsprozesse voranbringen mitentwickeln und umsetzten, ermöglichen diese Fachkräfte die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten des Landes NRW.

Die Polizei NRW bietet Dir ein duales Studium zur Regierungsinspektorin/zum Regierungsinspektor im Bereich der Verwaltungsinformatik an. Das dreijährige Studium schließt Du mit einem Bachelor of Arts ab uns bist somit bestens vorbereitet auf die spannenden Aufgabenfelder der Polizeiverwaltung. Zusätzlich bieten sich für Dich nach dem Studium vielseitige berufliche Perspektiven. Durch eine berufliche Weiterentwicklung hast Du die Möglichkeit Dich weiter fortzubilden und Deine neue Fähigkeiten in beruflichen Positionen, die deinem Qualifikationsniveau entsprechen, einzubringen. 

Klingt das ganz nach Deinen Kompetenzen und Deinen beruflichen Vorstellungen? Dann bewirb Dich doch gerne bei uns, der Polizei NRW! Alle Informationen rund um Deine Bewerbung als Regierungsinspektorin/ Regierungsinspektor im Bereich der Verwaltungsinformatik findest Du auf dieser Seite. 

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Diese werden nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bevorzugt berücksichtigt. Ebenfalls erwünscht sind die Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX.

1. Was muss ich mitbringen?
 

Persönliche Voraussetzungen

  • Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates.
  • Du hast am Tag der Einstellung das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahmen möglich weitere Infos findest Du hier).
  • Du lebst in geordneten Wirtschaftlichen Verhältnissen. Dies bedeutet vorhandene finanzielle Verbindlichkeiten (Ratenzahlungen, Unterhaltsverpflichtungen, Rückzahlung von Krediten) werden laufend erfüllt. Ebenso müssen bis zum Zeitpunkt der Einstellung ggfs. vorhandene Insolvenzverfahren vollständig abgeschlossen sein müssen, inklusive der sich anschließenden Wohlverhaltensphase.

Gesundheitliche Voraussetzungen

  • Für eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis gelten besondere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung. Diese wird durch einen Amtsarzt festgestellt. Deine zuständige Einstellungsbehörde wird während des Bewerbungsverfahrens diesbezüglich auf Dich zukommen.
  • Schulische Voraussetzungen
  • Du kannst das volle Fachabitur (schulischer und praktischer Teil) oder das Abitur vorweisen.
  • oder
  • Du hast eine berufliche Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen oder konntest bereits Berufserfahrung sammeln? Auch hiermit könnte eine Bewerbung in Frage kommen.
2. Ablauf Deines Bewerbungsverfahrens
 

Die Bewerbung erfolgt online, über das Bewerbungsportal der Polizei NRW. Neben den Daten, die du online eingibst, wirst du im Rahmen des Bewerbungsprozesses außerdem aufgefordert uns eine Reihe an Dokumente zuzusenden (postalisch an: LAFP NRW, Dezernat 53, RIA, Weseler Straße 264, 48151 Münster).

Wir benötigen folgende Dokumente: 

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde (in Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
  • Schul- und evtl. Berufs- und Prüfungszeugnisse, weitere Infos dazu findest du hier.
  • Falls Du Deine Hochschulreife im Ausland erworben hast, eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf über die Anerkennung.
  • Falls gegen Dich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist/war oder Du bereits strafrechtlich verurteilt worden bist, das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft. Bitte beachte hier, dass auch eingestellte Verfahren angegeben werden müssen
3. Was passiert nach meiner Bewerbung?
 

Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen Online-PC-Test und einem mündlichen Verfahrensteil. Bitte beachte, dass das Verfahren, aufgrund der Tatsache, dass wir unsere Bewerberinnen und Bewerber nach der Bestenauslese auswählen, bis zum Frühjahr oder Sommer des Einstellungsjahres andauern kann.
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) prüft im ersten Schritt die eingehenden Bewerbungen auf Vollständigkeit der Unterlagen und das Erfüllen der Bewerbungsvoraussetzungen.

  • Der Online-PC-Test beginnt direkt nach Bewerbungseingang und Prüfung Deiner Voraussetzungen. Hierzu erhältst Du eine entsprechende Einladungsmail an die von Dir in den Bewerbungsunterlagen genannte E-Mail Adresse. Achtung: Die Einladung erfolgt durch ein Fremdunternehmen im Auftrag der Polizei NRW.
  • Daraufhin erfolgt nach Reihenfolge der Testergebnisse des Online-PC-Tests, eine Einladung der Bewerbenden zum mündlichen Verfahrensteil.  
  • Die Einladung zum mündlichen Verfahrensteil erfolgt im Normalfall durch eine wohnortnahe Behörde. Dies kann allerdings abweichen, wenn die Testkapazitäten in den Behörden erreicht sind. Die Einladung dazu erhältst Du über das Bewerbungsportal und per E-Mail.
  • Nun wird durch die Polizei NRW eine Rankingliste erstellt. Ab dem Frühjahr des Einstellungsjahres beginnt die Verteilung der Einstellungsbescheide. Bitte hab diesbezüglich Geduld, solange Du von uns noch keine Rückmeldung hast, befindest Du Dich im Auswahlverfahren.
  • Nach dem erfolgreichen absolvieren des Auswahlverfahrens und einer vorbehaltlichen Einstellungszusage durch die Einstellungs- und Ausbildungsbehörde wirst Du dazu aufgefordert, eine amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt durchzuführen. Das Gesundheitszeugnis, welches Du nach der Untersuchung erhältst, sendest Du bitte an Deine zuständige Einstellungs- und Ausbildungsbehörde. 
Das duale Studium

Ein duales Studium besteht nicht nur aus theoretischem Unterricht, denn Du bekommst schon während des Studiums viele Interessante praktische Inhalte aus deinem zukünftigen Berufsalltag vermittelt. Hierzu ist das Studium in theoretische und praktische Phasen gegliedert. Die Theorie absolvierst du an der Hochschule und die praktischen Elemente bekommst du in den Einstellungs- und Ausbildungsbehörden vermittelt. Es gibt während des Studiums insgesamt 4 fachwissenschaftliche Studienphasen und 5 Praxisabschnitte. 


1. Die Theorie
 

Die theoretischen Inhalte Deines Studiums bekommst Du an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung  (HSPV) vermittelt. Die Studienstandorte sind die Hochschule der Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW) in Köln (für das LKA NRW und LZPD NRW) und oder in Münster (für das LAFP NRW). Eine Übersicht der Studienstandorte und der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden findest du hier.

Der Inhalt Deiner Studienphasen ist abwechslungsreich gestaltet. Neben juristischen und politik- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen, erlernst Du im Studium vor allem verschiedene Kernelemente der Verwaltungsinformatik, unter anderem in den Bereichen Programmierung, Wirtschaftswissenschaften und Verwaltungsstruktur.

Die theoretischen Studienphasen sind in 7 verschiedene  Modulgruppen (d.h. Themenblöcke) eingeteilt, durch zwei weitere Wahlpflichtblöcke können individuelle Schwerpunkte gesetzt werden. Die Module gliedern sich nochmal in verschiedene Teilmodule auf. Als Beispiel hierzu dient das Modul „Besonderes IT-Verwaltungsrecht und technische Grundlagen der Datensicherheit“.

Ein Teilmodul von diesem Modul ist das Datenschutzrecht. Hier lernst Du worauf es beim Datenschutz ankommt, beispielsweise wie personenbezogene Daten verarbeitet werden oder welche speziellen Geheimhaltungsregelungen innerhalb von Behörden gelten. Ein weiteres Teilmodul ist das Internetrecht, hier werden Dir Kenntnisse zum Telekommunikations- und Medienrecht vermittelt. Auch das Modul IT-Projekte bildet einen Teil des Studiums ab. Hier lernst du als Teilmodul die IT-Beratung/Anforderungsmanagement und das IT-Projektmanagement kennen. Die konkrete Modulübersicht findest du hier.


2. Die Praxis
 

Während Deinen Praxisphasen hast Du bereits die Möglichkeit deine spätere Tätigkeit kennenzulernen. Zudem bieten Dir diese die Gelegenheit, einen Eindruck zu erlangen, in welchem Bereich Du nach dem Studium arbeiten möchtest. In den Praxisabschnitten unterstützt Du zum Beispiel bei Digitalisierungsprojekten. Hier begleitest Du das Design und die Entwicklung oder die Integration von IT-Lösungen. Ebenso die Weiterentwicklung von IT-Infrastrukturen auch mit Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit bilden einen Teil des Praxisabschnittes ab.

Zusätzlich kannst Du einen Einblick in Bereiche der Leistungsverrechnung oder der finanziellen Steuerung der IT-Organisation oder dem IT-Einkauf oder der IT-Fortbildung nehmen. Ein weiteres Thema in der Praxis ist die Steuerung der IT-Dienstleistung im Tagesgeschäft. Durch Monitoring von Service Level Vereinbarungen z.B. durch Teilnahme an entsprechenden Gesprächsterminen zwischen Auftraggeber und IT-Dienstleister lernst Du die Vermittlung zwischen IT und Endnutzer kennen.

Der Berufsalltag 

Als Regierungsinspektorin oder Regierungsinspektor im Bereich der Verwaltungsinformatik bildest Du die Schnittstelle zwischen der IT und dem Endnutzer von Polizeibehörden oder Landesoberbehörden. Du bist daher in vielen verschiedenen Arbeitsbereichen vertreten. Hier sorgst Du für einen reibungslosen Ablauf der abwechslungsreichen und spannenden Verwaltungsinformatikaufgaben.

Beispielsweise bist Du für die telefonische oder persönliche Betreuung von IT-Anwendern in Bezug auf Beratung zur IT-Ausstattung bzw. IT-Verfahren und zur Aufnahme und Beseitigung von Störungen zuständig. Aber auch die Steuerung der IT-Dienstleistungsorganisation gehört zu Deinen zukünftigen Aufgaben. Zusätzlich bildet die Entwicklung von IT-Lösungen, Verfahren und Infrastrukturen ein Aufgabenfeld ab.

 

Das bieten wir – darum lohnt sich das duale Studium bei der Polizei NRW! 
Work-Life Balance
 

Bei uns kannst Du Deine Arbeitszeit flexibel und nach deinen individuellen Bedürfnissen planen. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeitmodelle und mobile Arbeitsformen ermöglichen Dir eine optimale Vereinbarkeit von Familie, Hobby und Beruf. 

Faire Bezahlung: Mit dem Studium Geld verdienen? Bei uns ist das möglich. Schon während Deiner Ausbildung erhältst Du einen attraktiven Verdienst – die sogenannten Anwärterbezüge betragen brutto einheitlich 1.305,68 Euro monatlich. Bei steuerlichen Abzügen während der Ausbildung von ca. 53 Euro ergeben sich netto ca. 1.253 Euro. Krankheitskosten werden über die Beihilfe zu 50% übernommen, die Absicherung über die weiteren 50% muss mit einer Krankenversicherung einschließlich Pflegeversicherung ab dem Tag der Einstellung privat übernommen werden, die Überprüfung der Kosten im Vorfeld ist zu empfehlen. 
Karriereaussichten: Nach einem erfolgreich absolvierten Studium bieten wir Dir eine garantierte Übernahme. 

Die Beförderungsämter einer Regierungsinspektorin und eines Regierungsinspektoren im Bereich Verwaltungsinformatik lauten folgendermaßen:

  • Regierungsoberinspektorin/ Regierungsoberinspektor,
  • Regierungsamtfrau/ Regierungsamtmann,
  • Regierungsamtsrätin/ Regierungsamtsrat und
  • Regierungsrätin und Regierungsrat. 

Eine weitere Möglichkeit der beruflichen Entwicklung ist nach Bewährung von mindestens drei Jahren nach Erhalt der Laufbahnbefähigung 2.1 ein berufsbegleitendes Masterstudium „Master of Public Management“ an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV) zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2.2 nach erfolgreich absolviertem Auswahlverfahren.

Wertvolles Wissen
 

Man lernt nie aus. Das wissen auch wir, denn bei uns hast Du die Wahl aus über 1.000 Seminaren für deine Fortbildung! 
Gesundes Arbeiten: Durch unsere vielseitigen Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements sorgen wir dafür, dass Du auch während der Arbeit deine Gesundheit aktiv fördern kannst. Dazu bieten wir Dir unter anderen vielseitigen Sportmöglichkeiten. 

Auslandsstudium 
 

Du möchtest dein Studium im Ausland absolvieren? Kein Problem! Bei der HSPV hast du die Möglichkeit, einen Teil Deines Studiums als Regierungsinspektorin/Regierungsinspektor im Ausland an einer Partnerhochschule der HSPV NRW zu absolvieren. Statt eines Projektes, welches während Deiner Studienzeit anfällt, kann in Abstimmung mit der Einstellungsbehörde auch ein Auslandsstudium gewählt werden. Dadurch ist es möglich, ein bis zu dreimonatiges Auslandsstudium zu absolvieren. Du kannst auch neben den Projektphasen ein Praktikum im Ausland absolvieren, dies ist in Absprache mit deiner Einstellungsbehörde ebenfalls für eine Dauer von bis zu 3 Monaten möglich. Hier findest Du eine Übersicht dazu, in welchen Hochschulen das Auslandsstudium absolviert werden kann.

Sportförderung
 

Das Land NRW fördert Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Polizei und bietet Dir berufliche Ausbildungs- sowie trainings- und wettkampforientierte Verwendungsmöglichkeiten. Die Koordinierung und Beratung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler beginnt schon mit der Abgabe Ihrer Bewerbung. Das Ziel ist eine mit Training und Wettkampf in Einklang stehende Ausbildung und Dienstausübung zu ermöglichen.

Wann kommt für Dich die Möglichkeit einer Förderung in Betracht?

Deine ausgeübte Sportart sollte im Jahr Ihrer Einstellung bei der Polizei NRW eine olympische, paralympische oder deaflympische Disziplin sein. Darüber hinaus besteht das Erfordernis der Zugehörigkeit zu einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) (alternativ bei Mannschaftssportarten Teamsportkader (TK)) oder Nachwuchskader (NK 1 und NK 2). In begründeten Ausnahmefällen können auch Sportlerinnen und Sportler mit einer Landeskaderzugehörigkeit oder Mitglieder einer entsprechenden Auswahlmannschaft oder einer anderen Sportart in Betracht kommen.

Welche Bereiche sind von der Sportförderung ausgenommen?

Ausgenommen von der Sportförderung sind Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Kampfrichterinnen und Kampfrichter, Trainerinnen und Trainer sowie Funktionärstätigkeiten.

Damit wir prüfen können, ob Sie die Möglichkeit der Spitzensportförderung in Anspruch nehmen können, füllst Du bitte im Bedarfsfall das Formular 3 vollständig aus. Die Formulare stehen Dir hier zum Download zur Verfügung.

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110