Ihre Daten werden ausschließlich für den Polizeieinsatz erhoben und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe Ihrer Daten an den Ruhestörer oder andere Personen erfolgt nicht.
Allgemeine Fragen
Werden meine Daten an Dritte weitergegeben, wenn ich beispielsweise eine Ruhestörung gemeldet habe?