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Cybergrooming? Was ist das?
Erklärungen, Informationen und Hinweise finden Sie auf dieser Seite
Die Eltern-Botschaft „Geh nicht mit Fremden mit“ hat vermutlich jedes Kind schon einmal zu hören bekommen.
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Viele Eltern erklären ihren Kindern ausführlich, wem man Haustüren öffnen oder zu wem man ins Auto steigen darf. 93 % der Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren haben heute ein eigenes internet-fähiges Smartphone.  Um heikle und gefährliche Situationen im Internet richtig einzuschätzen, mangelt es den jungen Nutzern jedoch häufig an Aufklärung und Erfahrung. Das Phänomen „Cybergrooming“ bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern oder Jugendlichen im Internet mit dem Ziel des sexuellen Kontaktes oder der Erlangung pornografischen Materials.
 
Wie und wo findet es statt?

Der Kontakt beginnt oft harmlos über soziale Netzwerke, wie beispielhaft Instagram oder die Chat-Funktion von Online-Spielen, wie z.B. Clash Royal. Also überall dort, wo vor allem Kinder online anzutreffen sind.
Hierbei nutzen die Täterinnen und Täter meist ein Fake-Profil und geben sich dabei nicht selten als gleichaltriges Kind aus. Sie täuschen Verständnis für das Leben des Kindes und seine Probleme vor. Sie machen viele Komplimente und zeigen ihr Interesse auch in Form von kleinen virtuellen Geschenken in Online-Spielen. Ist das Vertrauen aufgebaut, erfragen sie die Handynummer, um die Kommunikation über private Messenger wie WhatsApp fortzusetzen.

Unbeobachtet von den Eltern und der Außenwelt fragen sie das Kind nach seinem Aussehen, seinen Erfahrungen, seinen Vorlieben. Sie übersenden pornografisches Material und/oder fordern es auf, selbst Bild- oder Videomaterial zu senden oder sich vor einer Webcam zu präsentieren. Gerade jüngere Kinder haben dem immensen Druck, den das Gegenüber in seinen vielen Nachrichten aufbaut, häufig nichts entgegenzusetzen. Haben die Täterinnen und Täter pornografisches Material erhalten, setzen sie es ein, um die Kinder zu erpressen. Sie drohen damit, Bilder und Videos zu veröffentlichen, wenn das Kind sich jemandem anvertraut oder sich weigert, weiteres pornografisches Material zu senden. In den Augen der minderjährigen Opfer sind sie den Tätern hilflos ausgeliefert. Scham- und Schuldgefühle hindern sie u.a. daran sich jemandem anzuvertrauen. Es gibt für sie kein Entkommen.

Wie können Kinder Cybergrooming erkennen?

Täterinnen und Täter gehen überlegt vor, um Kinder zu manipulieren. Eltern können ihrem Kind raten, misstrauisch zu werden, wenn die Online-Bekanntschaft zum Beispiel:

•viele Komplimente macht,

•für alles Verständnis hat,

•bemüht ist, jugendliche Sprache zu nutzen,

•anbietet, Modellfotos zu machen,

•fragt, ob das Kind oder Jugendliche alleine chattet,

persönliche Daten und Bilder verlangt,

•ein unglaubwürdiges Profil ohne Foto hat,

•das Kind oder den Jugendlichen bittet, die Webcam einzuschalten und die eigene Webcam auslässt,

•verlangt, niemandem von den Gesprächen und dem Kontakt zu berichten,

•von einer Plattform zu einem Messenger wechseln möchte oder sich sogar

heimlich treffen möchte.

Cybergrooming ist sexueller Missbrauch von Minderjährigen. In der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik von 2019 sind Fallzahlen zu Cybergrooming unter „dem strafbaren Einwirken auf Kinder mit Hilfe technologischer Mittel (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB)“ zu finden. Mit 3.264 Fällen in 2019 ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr (2018: 2.439) um fast 34 Prozent signifikant gestiegen. Die Dunkelziffer wird um ein vielfaches höher geschätzt. Auffällig ist hier, dass die meist männlichen Täter immer jünger (unter 21) werden. Im Kreis Warendorf sind für das Jahr 2018 fünf Fälle und für das Jahr 2019 neun Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst.

Was können Erziehungsberechtigte tun?

Sprechen Sie mit Ihren Kindern offen über die Gefahren im Internet. Erklären Sie ihnen, dass in der digitalen Welt das Gegenüber nicht das sein muss, für das es sich ausgibt.

Überprüfen Sie gemeinsam die Profileinstellungen der Online-Accounts und achten Sie auf die Einhaltung der Privatsphäre. Wenn Sie jetzt denken, dass weiß mein Nachwuchs doch besser als ich, dann lassen Sie es sich von Ihrem Kind erklären.

Vereinbaren Sie, dass in Chats keine Angaben zur Wohnanschrift oder Handy-nummern gemacht werden.
Besprechen Sie, wie sensibel das Versenden von Fotos und Videos sein kann. Ist ein Foto erst einmal hochgeladen, kann es von jedem für alles genutzt werden.

Interessieren Sie sich für die digitalen Aktivitäten ihres Kindes. Wenn Sie z.B. wissen möchten, mit wem sich Ihr Kind zum Eis essen in der Stadt verabredet, fragen Sie auch nach, mit wem es sich zum Online-Spiel verabredet. Vor allem, weil Verabredungen online meist länger andauern, als das Eis essen offline.

Machen Sie vor allem deutlich, wie Ihr Kind sich verhalten soll, wenn es unangemessene Nachrichten bekommt. Kinder sind nie schuld daran, wenn sie im Netz belästigt werden. Die Person, die den Kontakt sucht, trägt die Verantwortung.

Erstatten Sie Strafanzeige!!!

Wenden Sie sich beim Verdacht von jugendgefährdenden oder strafbaren Handlungen an Ihre Polizei oder an die Online-Wache. Sichern Sie Beweise (Screenshots). Sie können verdächtige Feststellungen auch unter

hotline [at] jugendschutz.net (hotline[at]jugendschutz[dot]net) oder www.internet-beschwerdestelle.de

melden.

Blockieren, sperren oder melden Sie verdächtige Personen bei den Seitenbetreibern. Diese sind laut dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz verpflichtet, offen-sichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunde nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren.

Unterstützung finden Betroffene von Cybergrooming bei den Beratungsstellen im Kreis Warendorf wie der Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch der Caritas oder der Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Warendorf (ab 16 Jahren) oder Beckum (ab 14 Jahren).

Weitere Informationen zum Thema Sicherheit im Internet finden Sie unter

www.polizei-beratung.de
www.klicksafe.de

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