48 Stundenfrist
Das Recht auf Versammlungen unter freien Himmel kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden (Artikel 8 Absatz 2 GG). Dies geschieht unter anderem durch das Versammlungsgesetz (VersG). Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge müssen gemäß § 14 Abs. 1 VersG spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges bei der Zuständigen Behörde angemeldet werden.
Anmeldung einer Versammlung
Wenn Sie eine Versammlung unter freiem Himmel anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an die Kreispolizeibehörde Borken, Direktion Zentrale Aufgaben, Dezernat ZA 1.1, Ansprechpartner Herr Diehl, Telefon 02861 900-3104, E-Mail (Poststelle.Borken@polizei.nrw.de).
Anmeldebestätigung
In der Regel erhalten Sie im Anschluss eine schriftliche Anmeldebestätigung, die unter Umständen mit Auflagen versehen sein kann und erforderlichenfalls die Genehmigung für den Einsatz einer bestimmten Anzahl von Ordnerinnen und Ordnern enthält.