Einbrüche in Wohnungen

Einbruch Kleiderschrank
Einbrüche in Wohnungen
Bin ich betroffen?

In der dunklen Jahreszeit steigen die Zahlen der Wohnungseinbrüche erfahrungsgemäß an. So auch in diesem und im letzten Jahr.
 

Trugschlüsse rund um das Thema Einbruch halten sich hartnäckig und hört man immer wieder - ein Grund mehr, solche Behauptungen auf den Prüfstand zu stellen.

1. „Bei mir ist doch eh nichts zu holen!“
Falsch! 
Die Täter nutzen oftmals günstige Umstände, um in ein Wohnhaus einzubrechen. Dabei zielen es die Täter schon auf eine Beute von kleinen transportablen Gegenständen im Wert von circa 50 bis 100 Euro ab.
2. „Wer reinkommen will, kommt auch rein!“
Falsch!
Mechanische Sicherungstechniken können schnelles Einsteigen verhindern. Gesicherte Türen, Fenster und sichtbare Alarmanlagen wirken abschreckend auf die Einbrecher.
3. „Ich bin doch gut versichert!“
Falsch!
Der materielle Schaden ist zwar versichert, das gute Gefühl im eigenen Haus jedoch nicht.

„Was kann ich tun, wenn bei mir oder Nachbarn eingebrochen wird?“

Merkwürdige Geräusche im Haus, verdächtige Personen nebenan - all das sind Situationen, die Ängste schüren und verunsichern. Doch was kann ich im Ernstfall tun?

- genau hinsehen und aufmerksam sein
- Ruhe bewahren
- sich die Situation so detailreich wie möglich einprägen
- Konfrontationen vermeiden und sich in Sicherheit bringen
- sich (defensiv) bemerkbar machen z.B. durch Licht einschalten oder
Lärm erzeugen

-> Polizeinotruf „110“ wählen / Polizeinotfax an „110“ senden

„Was tun, wenn eingebrochen wurde?“

Ein Einbruch in die Wohnung hinterlässt Spuren - sowohl äußerlich, als auch innerlich. Wie können Betroffene das Geschehen besser verarbeiten? Was sollten Einbruchsopfer beachten?

1. Darf ich die Zustände im Wohnhaus verändern?
Nein, bei Wohnungseinbruchsdiebstählen erscheint die Kriminalpolizei vor Ort und betreibt eine gezielte Spurensuche und Spurensicherung. 
Je nach Witterungslage können Fenster jedoch spurenschonend geschlossen werden.
2. Was tue ich, wenn mir etwas entwendet wurde?
Im besten Fall haben Sie bereits vorgesorgt und Ihre Wertgegenstände aufgelistet - ansonsten fertigen Sie eine Aufzählung der entwendeten Wertgegenstände (mit vorhandenen unverwechselbaren Merkmalen/Individualnummern etc.) an und reichen diese bei der Polizei ein.
3. Wer kommt für den Schaden auf?
Für den materiellen Schaden kommt i.d.R. eine Hausratversicherung auf - kontaktieren Sie ihren Ansprechpartner des Versicherungsbüros.
Die örtliche Polizeidienstelle händigt Ihnen zudem eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige aus, die zur Vorlage bei der Versicherung dient.
4. Ich fühle mich in den eigenen vier Wänden verunsichert - was kann ich tun?
Holen Sie sich professionelle Hilfe und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin bei der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Kreispolizeibehörde Borken: Tel.: 02861 / 900-5555.

„Kann ich mich vor Einbruch schützen?“

Ja, das können Sie. Lassen Sie sich beraten von unseren Experten der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Kreispolizeibehörde Borken: Tel.: 02861 / 900-5555. Vereinbaren Sie einen Termin mit Klaus Vogel oder Peter Großmann für eine kostenlose Beratung im Bereich der technischen Sicherung. Sie sind werktäglich zu erreichen und freuen sich über einen anregenden und lebendigen Austausch. Tel.: 02861 / 900-5555.
Probieren Sie außerdem unseren interaktiven Test, den „Einbruchs-Kompass“, aus. Nachdem Sie acht Fragen zu ihrer Wohnsituation beantwortet haben, generiert der Kompass individuelle Empfehlungen zu Ihrer Einbruchsprävention.

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110