Polizeibeamtinnen war aufgefallen, dass sich an dem Fahrzeug des jungen Mannes kein Versicherungskennzeichen befand. Die Polizistinnen untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Hintergrundinformation zum Thema: Der Gesetzgeber schreibt auch für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge vor, dass ihre Fahrerinnen und Fahrer damit nicht ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren. Wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter vorliegt beziehungsweise ein "Certificate of Conformity" (COC), lässt sich für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
Wichtig: Wer einen Elektrotretroller fahren will, sollte sich also genau darüber informieren, ob das entsprechende Modell im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Und jeder Fahrende eines solchen E-Scooters sollte sich mit den Regeln und Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu im Internet viel Wissenswertes gebündelt: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html. (to)