Mit dieser Masche konnte der unbekannte Mann eine Gronauerin um einen vierstelligen Betrag bringen. Angeblich habe sie nicht auf entsprechende Briefe der Bank reagiert, so der Anrufer. Um das Online-Banking zu aktualisieren, sei nun die Bestätigung mittels Push TAN erforderlich. Dieser Aufforderung kam die Geschädigte nach.
Nach dem Telefonat wurde die Gronauerin misstrauisch und erkundigte sich bei ihrer Bank. Dort stellte man fest, dass bereits mehrere tausend Euro vom Konto der Frau fehlten.
Die Polizei erneuert ihre Warnung vor dieser und ähnlicher Maschen. Banken fordern ihre Kunden nie in dieser Weise dazu auf, ihre Daten anzugeben. In keinem Fall sollte man eine Transaktionsnummer (TAN) auf Verlangen übermitteln. Diese Nummer dient ausschließlich dazu, eigene Vorgänge im Online-Banking durchzuführen.
Weiter Informationen rund um das Thema Betrug bietet die Internetseite www.polizei-beratung.de (pl)