Wer gerne auf den elektrisch betriebenen zwei Rollen unterwegs ist, sollte beachten, dass das Fahren nur auf Radwegen und auf der Straße erlaubt ist – und das auch nur alleine. Benutzen dürfen den E-Roller Personen ab 14 Jahren. Voraussetzung ist eine Versicherung mit aktueller Plakette. Übrigens gelten auf dem E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Auch das Telefonieren ist ausschließlich mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
E-Scooter sind aufgrund ihrer kompakten Größe und Wendigkeit äußerst flexibel und mobil. Das macht sie gleichzeitig zu einem attraktiven Diebesgut – leider kommt es auch im Kreis Borken immer wieder dazu. Mit einfachen Tipps kann das Diebstahlrisiko deutlich reduziert werden.
Sichere Orte zum Abstellen der Elektroroller sind nicht öffentlich zugängliche Innenhöfe, Treppenhäuser, Garagen, Keller oder Schuppen. Auch dort sollten die Scooter stets abgeschlossen sein. Dazu eignen sich robuste Fahrradschlösser, etwa Bügel- oder Faltschlösser. Viele Modelle haben keine geeigneten Ösen, an denen man ein Schloss sicher anbringen kann. In diesen Fällen bieten sich sogenannte Handschellenschlösser an. Eine geeignete Möglichkeit für die Befestigung eines Schlosses stellt bei einigen Modellen aber auch die Verbindung zwischen Trittbrett und Lenkerstange dar oder der Klappmechanismus des E-Scooters.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten E-Scooter nicht nur abgeschlossen, sondern an fest verankerten Gegenständen wie Laternen, Fahrradständern oder Bäumen angeschlossen werden. Grundsätzlich ist es ratsam, alle wichtigen Informationen zum Roller zu notieren sowie Bilder und Rechnung aufzubewahren. Weiterführende Informationen unter www.polizei-beratung.de. (ao)