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Internationale Zusammenarbeit
Internationale Zusammenarbeit immer wichtiger
Polizei in NRW baut Vorreiterrolle bei Internationalen Polizeimissionen und Frontex weiter aus.
IM NRW

 

Beteiligung an Internationalen Polizeimissionen

NRW trägt seit Jahrzehnten ein Fünftel der Polizeikontingente der Länderpolizeien für Internationale Polizeimissionen und nimmt seit der ersten Mission in Bosnien/Mostar Führungsfunktionen wahr. Die Beamtinnen und Beamten versehen ihren Dienst unter den Mandaten der Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Voraussetzung für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten der Länder sind ein Beschluss des Mandatgebers (VN, EU, OSZE), der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung und die Zustimmung zur Länderbeteiligung durch die Innenministerkonferenz. Der Schwerpunkt der Missionsbeteiligungen hat sich in den letzten Jahren zunehmend auf Afrika verlagert, während in den Anfangsjahren der internationalen Polizeimissionen noch der Balkan im Mittelpunkt stand.

Für die Polizei NRW befinden sich in der Regel gleichzeitig ca. 30 bis 35 Polizistinnen und Polizisten in bis zu zehn Internationalen Polizeimissionen bzw. im Frontex-Einsatz. Die Länder nehmen auf freiwilliger Basis an durch Frontex koordinierte Einsätze mit insgesamt 30 Polizistinnen und Polizisten pro achtwöchiger Einsatzperiode teil. NRW meldet für jede Einsatzperiode zwölf Polizistinnen und Polizisten an die Bundespolizei.

Nordrhein-westfälische Polizistinnen und Polizisten versehen außerdem bei nachfolgenden Institutionen für den Bereich Auslandsverwendungen ihren Dienst:

  • Geschäftsstelle Internationale Polizeimissionenin Berlin bzw. Potsdam,
  • Auswärtiges Amt in Berlin,
  • Europäischer Auswärtiger Dienst in Brüssel,
  • Vereinte Nationen in New York und
  • Zentrale Frontex in Warschau.

 

NRW verdoppelt Frontex-Einsatz

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache mit Sitz in Warschau, wurde 2004 gegründet und wird auch Frontex genannt (französisch: „frontières extérieures“ ‚Außengrenzen‘). Frontex beruht ursprünglich auf der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Als EU-Agentur wird Frontex aus dem EU-Haushalt und durch Beiträge der assoziierten Schengen-Länderfinanziert.

2016 wurde die Agentur ausgebaut und verstärkt, wodurch ihre Aufgabe von der Kontrolle der Migrationsströme auf Grenzschutz erweitert wurde und sie dadurch zunehmend Verantwortung für die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität erhielt. Die einzelnen Mitgliedstaaten der EU arbeiten beim Schutz der Schengen-Außengrenze zusammen und unterstützen sich technisch und operativ. Die Grenzschutzagentur koordiniert diese Zusammenarbeit.

Aufgrund der extrem hohen Belastung des Schengen-Raums im Zuge des erhöhten Migrationsaufkommens in 2015/2016 bat der Bund die Länder um Unterstützung durch Entsendung von Einsatzkräften. Seit dieser Zeit ist NRW an Frontex koordinierten Einsätzen in Griechenland, Italien, Spanien und Bulgarien beteiligt. Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Länderpolizeien unterstützen andere Mitgliedsstaaten bei der Kontrolle ihrer Außengrenzen. Sie handeln in diesem Fall als Unterstützung für Polizei- oder Grenzschutzbeamte des jeweiligen Staates, in dem sie eingesetzt sind – nicht als Bundespolizisten oder als „Frontex-Beamte“ wie oftmals zu hören ist.

Aufgrund des Bedarfs eines wirksamen Außengrenzschutzes, wurde die 2004 erlassene und in den Folgejahren mehrfach angepasste Rechtsgrundlage für Frontex erneut novelliert. Die Verordnung (EU) 2019/1896 des europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 ist am 13.November 2019 in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung werden Frontex 5.000 Grenzschützer ab dem Jahr 2021 zur Verfügung stehen und der Beitrag der Mitgliedstaaten wird künftig verpflichtend sein. Das Personal soll bis 2027 kontinuierlich auf 10.000 Grenzschützer/innen anwachsen, sofern eine „Midterm-Evaluierung“ einen entsprechenden Bedarf vorsieht.

Deutschland ist ab dem 1. Januar 2021 verpflichtet, 61 Langzeit- und bis zu 540 Kurzzeitexpertinnen/-experten für Frontex bereitzustellen. Abhängig vom Ergebnis des Midterm- Reviews könnte die Beteiligung bis 2027 auf 225 Langzeit- und bis zu 827 Kurzzeitexperten anwachsen. Hinzu kommen die bereits heute zu stellenden 225 Einsatzkräfte der Reserve für Soforteinsätze. Die Polizei NRW unterstützt seit 2015 mit Kurzzeitexpertinnen/-experten (i.d.R. für acht Wochen) und ab 2021 auch im Rahmen von Langzeitentsendungen (i.d.R. 24 Monate).

Mit einer weiteren Neuerung hat die Frontex-Agentur nun auch die Möglichkeit, Statusvereinbarungen zwischen der EU und Drittländern zu schließen. Dadurch kann Frontex Grenzmanagementteams und Verbindungsbeamtinnen/-beamte in die betreffenden Drittländer entsenden. Frontex hat bisher ein Status-Agreement mit Albanien und Montenegro verabschiedet. Seit August 2020 sind Polizistinnen und Polizisten aus NRW auch in Albanien für Frontex im Einsatz.

 

Die Bund-/Länder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM)

Die AG IPM wurde 1994 von der Innenministerkonferenz (IMK) unter dem Namen Bund-Länder-Arbeitsgruppe „International Police Task Force“ (AG IPTF) als Vorläufer der AG IPM eingerichtet. Der Namenswechsel erfolgte 2005. Dem Land NRW wurde bereits 1994 Vertrauen entgegengebracht und der damalige nordrhein-westfälische Inspekteur, Ulrich Dugas, zum Vorsitzenden der AG IPTF gewählt. Seit 2002 leitete der nordrhein-westfälische Inspekteur der Polizei a.D., Dieter Wehe, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Was zunächst als befristetes Projekt gedacht war, wurde zu einer dauerhaften Einrichtung mit Beratungs- und Entscheidungskompetenz in allen Fragen der Vorbereitung, Beteiligung und Durchführung von Auslandsmissionen. Die AG IPM bedient sich einer im Bundesministerium des Innern (BMI) eingerichteten Geschäftsstelle mit personeller Unterstützung der Länder. Die aktuellen „Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an Internationalen Polizeimissionen“ vereinheitlichen u.a. die Kriterien der Personalauswahl oder klären z.B. Besoldungs- und Ausstattungsfragen.

Am 2. November 2020 übergab Dieter Wehe den Staffelstab des AG Vorsitzenden an den Inspekteur der Polizei NRW Michael Schemke. Die ursprünglich als Festakt bei der Herbstsitzung der AG IPM vorgesehene Veranstaltung fand Corona-bedingt in einem kleinen Kreis mit Innenminister Herbert Reul statt. Die beim BMI für „Internationale Polizeimissionen“ zuständige Abteilungsleiterin, Dagmar Busch, würdigte in diesem kleinen Festakt die Verdienste von Dieter Wehe und unterstrich die Bedeutung von Internationalen Polizeimissionen. Die Mitglieder der AG IPM verfolgten das Geschehen in einer Videoschaltkonferenz.

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