Die Polizei erreichen Sie in Notfällen immer unter der kostenlosen Notrufnummer 110.
Sie können also von jedem Telefonanschluss, egal ob Telefonzelle, dem heimischen Telefonapparat oder dem Handy die Polizei in Notfällen gebührenfrei erreichen. Beachten Sie bitte, dass Sie im Falles eines Notrufes 110 über Handy nicht immer bei der nächsten Leitstelle der Polizei ankommen.
Wie verhalte ich mich in einem Notfall?
Konkrete Angaben sichern schnelle Hilfe!
In einem Notfall wählen Sie immer die Notrufnummer 110.
Um schnelle Hilfe und ein schnelles Eingreifen von Polizei und Rettungskräften zu ermöglichen, sind bestimmte Angaben von besonderer Bedeutung. Bei einem Ereignis mit Personenschaden (Unglücksfall, Verkehrsunfall, etc.) steht die Hilfe für Menschen im Vordergrund. Durch Ihre genauen Hinweise kann möglicherweise der erforderliche Notarzt, bzw. Rettungsdienst sehr schnell informiert werden. Dadurch wird wertvolle Zeit gewonnen.
Aus diesem Grund sollten Sie als Anrufer folgende Fragen beantworten:
1. WO ist etwas passiert? (möglichst genaue Angabe des Ortes)
2. WAS ist passiert? (Beschreibung des Notfalls / Unfalls)
3. WIE VIELE Personen sind verletzt?
4. WELCHE Verletzungen liegen vor? (Personen eingeklemmt/bewusstlos)
5. WER meldet den Notfall / Unfall? (Handynummer für evtl. Rückfragen)
Notruf-Fax für Hörgeschädigte
Für Hörgeschädigte besteht im Kreis Borken die Möglichkeit, an die Notrufnummer 110 ein Fax zu senden.
Das Faxvorblatt finden Sie auf der rechten Seite verlinkt.